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   OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 6 W 20/81   

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https://dejure.org/1981,4377
OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 6 W 20/81 (https://dejure.org/1981,4377)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.1981 - 6 W 20/81 (https://dejure.org/1981,4377)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 1981 - 6 W 20/81 (https://dejure.org/1981,4377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 21 W 42/04

    Kosten eines Aufhebungsantrages für eine einstweilige Verfügung wegen Versäumung

    In diesem Fall sind die Kosten dem Gläubiger, mithin den Antragstellern aufzuerlegen, wenn der Aufhebungsantrag zunächst begründet war, da die Klage zur Hauptsache erst nach Ablauf der dem Gläubiger gesetzten Frist und nach Eingang des Aufhebungsantrags bei Gericht zugestellt worden ist (vgl. OLG München, MDR 1976, 761, 762; OLG Frankfurt am Main, MDR 1982, 328; OLG Frankfurt am Main, GRUR 1987, 650, 651; Heinze, in: Münchener Kommentar, 2. Auflage 2001, § 926 ZPO Rdnr. 22; Grunsky, in: Stein/Jonas, 22. Auflage 2002, § 926 ZPO Rdnr. 12; Schuschke/Walker, Kommentar zum Achten Buch der Zivilprozessordnung, Band 11, 2.
  • KG, 23.10.2009 - 8 U 121/09

    Arrest: Rückwirkung der Zustellung der Klage in der Hauptsache

    Nicht zu folgen ist der Verfügungsbeklagten auch soweit sie unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OLG Frankfurt und des OLG München (OLG Frankfurt MDR 1982, 328; OLG München, MDR 1976, 761; OLG Frankfurt, GRUR 1987, 650) meint, das Landgericht hätte ihrem Aufhebungsantrag stattgeben müssen, weil die Hauptsacheklage im Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2009 noch nicht zugestellt war (Bd. II Bl. 178).
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